×

Test Spalte 1

wo wird die hingesetzt?

Wie viel Text kann hier stehen als Anleser, um dann passend neben dem Bild einen Link zum weiterführenden Langtext zu setzen? Das sieht so aus, als ob da schone ine ganze Menge hinpasst, gar nicht so schlecht. Blöd nur, dass es hier keine Möglichkeit zum Zeichenzählen gibt, also mal wieder Krücke und doppelter Arbeitsweg. OK, das hier wären so ca. 400 Zeichen inkl. Leerzeichen. ... weiterlesen.

Dolmetschen im Gesundheitswesen

Warum der BDÜ so auf seine 25-Punkte-Liste pocht / Interview mit Elvira Iannone

Jetzt sind wir mal gespannt, wie das hier aussieht. Und wie viel passt dann noch so hin?

Aktuelle Meldung (12.04.2024)

Stellungnahme zur Stärkung der Gesundheitsversorgung:
BDÜ verweist erneut auf Koalistionsversprechen

BDÜ begrüßt Gesundheitskioske mit fremdsprachigem Angebot für Prävention und Behandlung / Koalitionsversprechen darf nicht "politischen Spielchen" zum Opfer fallen

In seiner kürzlich abgegebenen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG) aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) begrüßt der BDÜ ausdrücklich die in der Fassung vom 21.3.2024 enthaltene Einrichtung sogenannter Gesundheitskioske: „Mit Hilfe von niedrigschwelligen Beratungsangeboten für Prävention und Behandlung, sogenannten Gesundheitskiosken, sollen in den vorbenannten Regionen und Stadtteilen aufsuchenden Personen unabhängig vom Versichertenstatus allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, etwa zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsangeboten. Die Ratsuchenden sollen zudem bei der Vermittlung von Terminen oder konkreten Leistungsangeboten unterstützt werden.“ Dazu soll gem. Entwurf dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in einem neuen Paragraf § 65 (2) hinzugefügt werden: „Das Angebot der Gesundheitskioske (...) ist bei Bedarf fremdsprachig zu erbringen“ (Hervorhebungen BDÜ). Wie diese fremdsprachigen Leistungen konkret erbracht werden sollen, wird allerdings im weiteren Entwurf nicht ausgeführt.

Für den BDÜ ergibt sich diese Einbeziehung fremdsprachiger Angebote in die Gesundheitsgesetzgebung zwingend als Konsequenz aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, wonach „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen […] im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V“ wird. Entsprechend verweist der BDÜ in seiner nun erfolgten Stellungnahme [Link] erneut auf seine diesbezüglichen Hauptforderungen und und das vom Verband erarbeitete Modell für die praktische Umsetzung (siehe auch BDÜ-Meldung).

Kritisch sieht der BDÜ dagegen das sich unter anderem auch im Zusammenhang mit den aktuellen Krankenausreformen manifestierende Verhalten des BMG, dem in verschiedenen Presseberichten (Verweis auf Presseschau Deutschlandfunk) bewusstes Ignorieren relevanter Akteure, einseitige Fokussierung auf finanzielle Aspekte sowie "politische Spielchen" vorgeworfen wird. Auch der BDÜ war – trotz mehrfacher Gesprächsangebote an das BMG sowie im Gegensatz beispielsweise zu den Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums (BMJ) – nicht offiziell zu einer Stellungnahme des Entwurfs eingeladen. Auch sind die einzelnen Schritte der Gesetzesvorhaben aus dem BGM – ebenfalls anders als beispielsweise beim BMJ – nicht öffentlich verfolgbar. Die der Stellungnahme des BDÜ zugrundeliegende Fassung des Referentenentwurfs war dem BDÜ lediglich aufgrund seiner intensiven Lobbyarbeit – unter anderem bei Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss im Rahmen einer Anhörung im vergangenen Jahr, wo das BDÜ-Modell ausführlich schriftlich vorgestellt werden konnte, und zeitversetzt zugänglich geworden.  

Für Mitglieder


Dolmetscher Übersetzer

Hier finden Sie Experten für eine Vielzahl von Sprachen und Fachgebieten

Seminar-
Angebot

Fachliche und unternehmerische Qualifikation überall in Deutschland

Keine Nachrichten verfügbar.
Keine Nachrichten verfügbar.

nach oben

SL

twitter

BDÜ

bdue xing twitter facebook youtube mybdue
×