Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Polizei
Die Vereidigung von Übersetzern und Dolmetschern erfolgt gemäß dem Saarländischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG) beim Landgericht Saarbrücken.
Der zuständige Sachbearbeiter ist Herr Marco Erb (Zi. 210, Tel. 0681/501-5208, poststelle@lg.justiz.saarland.de). Herr Erb erteilt alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen, Fristen etc. bezüglich der Vereidigung und stellt ein Merkblatt zur Verfügung.
Erste Informationen und den Antrag finden Sie hier.